Für die geplante Umgestaltung der Straße „An der Hochschule“ hat der ADFC Germersheim eine gutachterliche Stellungnahme anfertigen lassen.
Darin begrüßt Peter Gwiasda vom Planungsbüro VIA eG Köln grundsätzlich die geplante Umgestaltung sowie den Minikreisel mit der Zeppelinstraße und Orffstraße und erwartet durch den Umbau mehr Verkehrssicherheit.
Deutliche Probleme sieht er aber bei den bestehenden Radwegen mit Gegenverkehr in der Innenstadt von Germersheim. Nach Ansicht des Gutachters sind Zweirichtungsradwege innerorts gleich mehrfach falsch und gefährlich: unzulässig nach den Verwaltungsvorschriften zur StVO, unsicher nach Erkenntnissen der Unfallforschung und ungeeignet nach den geltenden Regelwerken zu Stadtstraßen und Radverkehr. Er schlägt vor, das gesamte Radverkehrskonzept in der Kernstadt zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Konkret empfiehlt er aus Gründen der Verkehrssicherheit Radverkehr auf der Fahrbahn durch den geplanten Minikreisverkehr zu führen, die Überleitungen in den einmündenden Straßen anzupassen und Fußgängerfurten mit Zebrastreifen auszuführen. Generell empfiehlt der Gutachter für die Innenstadt eine Prüfung aller Zweirichtungsradwege und aller Verkehrszeichen, die Radverkehr als Gegenverkehr führen. Weitere Empfehlungen sind der Umbau in Wegführungen ohne Gegenverkehr, bessere und barrierefreie Gehwege und eine Ausweitung von Tempo 30 in der Innenstadt.
Link zur gutachterlichen Stellungnahme:
http://germersheim.adfc-rheinland-pfalz.de/wp-content/uploads/2020/09/2020_Germersheim-An_der_Hochschule.pdf
Zur Person des Gutachters:
Peter Gwiasda ist Mitgründer des Planungsbüros VIA eG Köln und leitet in der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) den Arbeitskreis „Radverkehr“, der die Erstellung und Fortschreibung der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) verantwortet. Die ERA bilden deutschlandweit, als anerkannter Stand der Technik, die Grundlage für Planung und Entwurf von Radverkehrsanlagen. Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) verweist zu § 2 StVO für die Gestaltung von Radverkehrsanlagen auf die aktuelle ERA, derzeit die ERA 2010.