4.3.2021: L545 zwischen Steinfeld und Scheibenhardt – Eine Straße für Fahrräder statt einen Radweg für Autos!

Zu der Radwegeplanung entlang der L545 zwischen Steinfeld und Scheibenhardt wendet sich der ADFC Kreisverband Germersheim mit einem rationalen, wirtschaftlichen, ressourcenschonenden und touristisch äußerst attraktiven Alternativvorschlag an Verkehrsminister Dr. Wissing.

Der vom LBM Speyer Ende 2020 vorgelegte Planfeststellungsbeschluss für den Radweg entlang der L545 zwischen Steinfeld und Scheibenhardt zeigt offen die Misere, in der der Landesbetrieb Mobilität steckt. Er muss einen fast undurchführbaren, vor Jahrzehnten gestellten und nie gestoppten Auftrag der Landesregierung erfüllen (mit Zitaten aus dem Erläuterungsbericht, externer Link zu den Unterlagen des LBM: https://pfv.lbm-rlp.org/de/planfeststellungsverfahren/l-str/l545-steinfeld-bienwaldmuehle/ und https://pfv.lbm-rlp.org/de/planfeststellungsverfahren/l-str/l545-bienwaldmuehle-scheibenhardt/).

An einer Landesstraße, die zu schmal und unbedeutend ist und „nicht den Charakter einer Landesstraße mit überörtlicher Verbindungsfunktion“ hat, die „insbesondere durch Radfahrer […] stark frequentiert“ ist, zu deren Lasten es „beim Überholen des Öfteren zu gefährlichen Verkehrssituationen“ kommt, was es bei ordnungsgemäß eingehaltenem seitlichen Mindestabstand gar nicht geben dürfte, sollen Fuß- und Radverkehr als Begründung herhalten für Eingriffe in „einen attraktiven, naturnahen Landschaftsraum“ um aus einigen Hektar dieser „Vielfalt, Eigenart und Schönheit“ planierte Verkehrsfläche zu machen, was dann „durch bessere verkehrliche Anbindung des nicht motorisierten Individualverkehrs“ angeblich zu einer „Aufwertung der Erholungsnutzung“ führen soll.

Das Vorhaben scheitert aus Sicht des ADFC Germersheim an seinen inneren Widersprüchen.

Während der LBM, vom Land in diese Zwickmühle gebracht, behaupten muss, dass „der Neubau des vorliegenden Rad- und Gehwegs unbedingt erforderlich“ sei und nur durch „die Wegnahme des fußläufigen und Rad fahrenden Verkehrs von der Fahrbahn der L545 wird die Verkehrssicherheit wesentlich verbessert; sowohl für die Radfahrer und Fußgänger, als auch für den motorisierten Individualverkehr aufgrund wegfallender Überholvorgänge“, würde in Wahrheit das Gegenteil zum Erfolg führen:

Eine weitestgehend autofreie L545!

Mit einer Umwidmung der L545 zur Fahrradstraße kann erreicht werden:

  • Einhalten des Landesstraßengesetzes
  • Herstellung der Verkehrssicherheit
  • kompletter Erhalt des attraktiven, naturnahen Landschaftsraums
  • Geringste Kosten
  • Schnellste Umsetzung
  • Keine Lärmbelastung
  • Bessere Nutzung der bereits vorhandenen versiegelten Flächen durch
    • Bündelung des Kraftverkehrs auf der K23
    • Bündelung und Förderung des Radverkehrs
  • durchgängige Wegeverbindung für Fuß- und Radverkehr
  • bessere Erreichbarkeit der öffentlichen Einrichtungen und Freizeitanlagen im Bienwald mit Fuß- und Radverkehr
  • Bereicherung für touristische Angebote mit nationaler Bekanntheit:
    Es wäre eine bundesweite Attraktion, wenn eine Landesstraße zur Fahrradstraße wird!

Weniger ist mehr!

Das mit dem Planfeststellungsverfahren erlangte Baurecht ist „von gestern“.
Das Vorhaben dann auch wirklich auszuführen, wäre „heute“ ein Fehler.

Es liegt jetzt am Verkehrsministerium sich für eine Lösung für „morgen“ zu entscheiden, die den Bienwald im besten Zustand erhält und Menschen wortwörtlich „sinnvoll“ erfahren statt schlicht durchfahren lässt:

Eine Straße für Fahrräder statt einen Radweg für Autos!

Wie die Vision einer Fahrradstraße durch den Bienwald aussieht, stellt der ADFC Germersheim in einer fiktiven Nachricht aus der nahen Zukunft mit Details und Antworten auf die Fragen der Gegenwart vor (Vorschaubild mit Link zum mehrseitigen PDF):

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