Darin gibt es viele neue Regelungen, auch zahlreiche Verbesserungen für den Radverkehr, z.B. gilt nun ein neuer größerer Überholabstand von
innerorts 1,50 m (außerorts 2,00 m)
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-bundesrat.html
https://www.adfc.de/pressemitteilung/adfc-expertentipps-die-neue-stvo-das-hat-sich-geaendert/

