9.3.2022: Virtuelles Monatstreffen

Wir treffen uns virtuell und digital verbunden zum Monatstreffen am 2. Mittwoch im Monat am Mittwoch, 9.3.2022 ab 19 Uhr.
Zugangsinformationen bitte nachfragen unter:

Alle Mitglieder und Interessierte sind herzlich willkommen!

Stammtisch

16.02.2021: Nachruf auf Jürgen Strantz

Der ADFC Germersheim und der ADFC Landesverband Rheinland-Pfalz trauern um ihr Vorstandsmitglied Jürgen Strantz, der im Februar 2021 bei einem tragischen Unfall ums Leben gekommen ist. Unsere Gedanken sind bei seiner Frau und seinen Angehörigen.

Radfahren und an Fahrrädern zu schrauben, sie zu reparieren und umzubauen, das war Jürgens Leidenschaft. Mehr als ein Dutzend Fahrräder füllten seine Garage, das Auto seiner Frau musste draußen stehen.

Seit 2016 war er auch zusammen mit anderen in der „Wirkstatt“ tätig, einer Fahrradwerkstatt im Germersheimer Bahnhof, wo von Ehrenamtlichen gebrauchte Räder für Bedürftige aufgearbeitet werden.

Er war zertifizierter ADFC-Tourenleiter und MTB-Guide, hat noch im Sommer 2019 MTB-Touren mit Jugendlichen aus Speyer geleitet. An der Germersheimer Hochschule hat er mehrmals Schrauber-Kurse für Student*innen veranstaltet. Jahrelang hat er den ADFC-Infostand auf der Germersheimer Spezialradmesse SPEZI federführend organisiert.

Jürgen Strantz war seit 2010 im Vorstand des ADFC Kreisverbandes Germersheim aktiv und seit zwei Jahren auch im Vorstand des ADFC Landesverbandes Rheinland-Pfalz.

Er wird uns fehlen.

12.10.2020 Prüfung der Fahrradbeleuchtung

Prüfung der Fahrradbeleuchtung bei Mitarbeitern der Kreisverwaltung Germersheim

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kreis Germersheim, der seit 2020 Fördermitglied im ADFC Germersheim ist, wurde eine kostenlose Prüfung der Fahrradbeleuchtung für die Mitarbeiter der Kreisverwaltung angeboten. Das war corona-bedingt nur im Viertelstundentakt und mit Schutzmaske möglich. Personalleiter Ralph Lehr bedankte sich bei Erhardt Vortanz vom ADFC mit einem Präsent.

Geprüft wurden an den Fahrrädern der Mitarbeiter alle Leuchten und Reflektoren, die für ein verkehrsicheres Fahrrad gesetzlich vorschrieben sind. Alle Beteiligten erhielten einen Prüfbericht.

18.9.2020: Gutachter rät zu Prüfung der Radwege in Germersheim

Problematische Radverkehrsführung in Germersheim.

Für die geplante Umgestaltung der Straße „An der Hochschule“ hat der ADFC Germersheim eine gutachterliche Stellungnahme anfertigen lassen.

Darin begrüßt Peter Gwiasda vom Planungsbüro VIA eG Köln grundsätzlich die geplante Umgestaltung sowie den Minikreisel mit der Zeppelinstraße und Orffstraße und erwartet durch den Umbau mehr Verkehrssicherheit.

Deutliche Probleme sieht er aber bei den bestehenden Radwegen mit Gegenverkehr in der Innenstadt von Germersheim. Nach Ansicht des Gutachters sind Zweirichtungsradwege innerorts gleich mehrfach falsch und gefährlich: unzulässig nach den Verwaltungsvorschriften zur StVO, unsicher nach Erkenntnissen der Unfallforschung und ungeeignet nach den geltenden Regelwerken zu Stadtstraßen und Radverkehr. Er schlägt vor, das gesamte Radverkehrskonzept in der Kernstadt zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Konkret empfiehlt er aus Gründen der Verkehrssicherheit Radverkehr auf der Fahrbahn durch den geplanten Minikreisverkehr zu führen, die Überleitungen in den einmündenden Straßen anzupassen und Fußgängerfurten mit Zebrastreifen auszuführen. Generell empfiehlt der Gutachter für die Innenstadt eine Prüfung aller Zweirichtungsradwege und aller Verkehrszeichen, die Radverkehr als Gegenverkehr führen. Weitere Empfehlungen sind der Umbau in Wegführungen ohne Gegenverkehr, bessere und barrierefreie Gehwege und eine Ausweitung von Tempo 30 in der Innenstadt.

Link zur gutachterlichen Stellungnahme:
http://germersheim.adfc-rheinland-pfalz.de/wp-content/uploads/2020/09/2020_Germersheim-An_der_Hochschule.pdf

Zur Person des Gutachters:
Peter Gwiasda ist Mitgründer des Planungsbüros VIA eG Köln und leitet in der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) den Arbeitskreis „Radverkehr“, der die Erstellung und Fortschreibung der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) verantwortet. Die ERA bilden deutschlandweit, als anerkannter Stand der Technik, die Grundlage für Planung und Entwurf von Radverkehrsanlagen. Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) verweist zu § 2 StVO für die Gestaltung von Radverkehrsanlagen auf die aktuelle ERA, derzeit die ERA 2010.

28.5.2020: Seitlicher Überholabstand in der StVO festgeschrieben

Knappes und schnelles Überholtwerden ist für über 80% der Radfahrenden eine Situation der Angst (forsa, 2017) und führt zu Handlungen, die weitere Probleme nach sich ziehen:  zu dichtes Vorbeifahren an geparkten Autos, mit der Gefahr eines Unfalls durch unachtsam geöffnete Türen, oder regelwidriges Radfahren auf dem Gehweg. Für manche Strecke fehlt einigen gar ganz der Mut, sie mit dem Fahrrad zu befahren, weil sie sich vom Autoverkehr bedroht fühlen. Der ADFC Kreisverband Germersheim fordert 2020 daher zusammen mit den anderen Gliederungen des ADFC deutschlandweit #MehrPlatzFürsRad.

Der seitliche Überholabstand zu Fuß- und Radverkehr steht seit den 1970er Jahren in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Begründung damals stützte sich schon auf die Beobachtung von Überholmanövern, die ohne den Gegenverkehr abzuwarten viel zu schnell und gefährdend knapp ausgeführt wurden. Dies führte zu der Erkenntnis, dass dieses Vergehen durch Regeln in der StVO unterbunden werden muss: „[Es] muss das Gebot ausreichenden Seitenabstandes ausdrücklich aufgestellt werden. … Diese Unsitte soll durch Aufnahme des neuen Satzes 2 entgegengewirkt werden.“ Damit war der „ausreichende“ Seitenabstand beim Überholen in §5 Absatz 4 Satz 2 der StVO angekommen.

Dutzende Urteile von Oberlandesgerichten bis zum Bundesgerichtshof haben in den letzten über vierzig Jahren immer wieder für den „ausreichenden“ seitlichen Mindestabstand Werte zwischen 1,5 – 2,0 m angesetzt und Unterschreitungen als Fehlverhalten verurteilt. Gerichte haben neben dem realen Gefahrenmoment auch die „psychische Wirkung“ des knappen Überholens gewürdigt und mehrfach Abstände gefordert, bei denen sich Radfahrende nicht bedroht fühlen.

Um mit ausreichendem Abstand zu überholen und Radfahrende nicht unnötig zu gefährden oder zu ängstigen, brauchte es also nicht erst eine weitere Reform, die konkret mindestens 1,5m benennt: Ein vollständiger Spurwechsel für den nötigen seitlichen Abstand war auch vorher schon geboten, aber vielleicht musste es endlich in dieser Klarheit in der StVO benannt werden, damit alltägliche Verstöße, sei es aus Fahrlässigkeit oder aus Aggression, effektiv verfolgt werden können und die ursprüngliche Idee der Vorschrift endlich Wirkung entfaltet.

Seit dem 28.4.2020 ist in der StVO der seitliche Überholabstand festgeschrieben:

„Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.“

In engen Straßenzügen ist damit eine an den vorausfahrenden Radverkehr angepasste Geschwindigkeit geboten, bis sich eine regelkonforme Überholgelegenheit ergibt.

22.05.2020, Thema „Verkehrswende“ in der heute-Show

In üblichen ironischen Ton macht sich Oliver Welte über die Verkehrswende, die neue StVO und die aktuelle Verkehrspolitik lustig – mit Recht. Sehenswert!
https://www.youtube.com/watch?v=51x7qE1YMXg

14.05.2020, Neue StVO

Wir wünschen uns in vielen Punkten ein geändertes Verhalten der Autofahrer. Aber auch für die Radfahrer gibt es Verhaltensregeln – nicht zuletzt für die eigene Sicherheit und um nicht andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr zu bringen.
Mit Dank an den ADFC BaWü, er hat diese Zusammenstellung vorgelegt.

30.04.2020, Interview mit Verkehrsrechtler Prof. Dieter Müller zur neuen StVO

Das Interview wurde von der Verkehrswacht Lüneburg geführt. Wir danken Martin Schwanitz von der Verkehrswacht für seine Fragen und Herrn Prof. Müller für seine Ausführungen. Video 10:56 min

https://www.facebook.com/verkehrswacht.lueneburg/videos/261897811656601/

Interview der Verkehrswacht mit dem Rechtsexperten Prof. Dieter Müller

Seit 28.04.2020 gilt die neue StVO

Darin gibt es viele neue Regelungen, auch zahlreiche Verbesserungen für den Radverkehr, z.B. gilt nun ein neuer größerer Überholabstand von
innerorts 1,50 m (außerorts 2,00 m)

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-bundesrat.html

https://www.adfc.de/pressemitteilung/adfc-expertentipps-die-neue-stvo-das-hat-sich-geaendert/

22.04.2020, Fahrrad-Diebstahlversicherung beim ADFC

Gegen abgebrühte Profi-Langfinger hilft manchmal auch das beste Schloss nicht. Ist das Fahrrad wirklich weg, kann eine Fahrradversicherung den Ärger verringern – zumindest in finanzieller Hinsicht.

Die Zahl der Versicherer, die Versicherungen mit einem Schutz vor Fahrraddiebstahl anbieten, ist überschaubar. Der ADFC hat sich mit der Firma Pergande & Pöthe einen seriösen und erfahrenen Partner ins Boot geholt. Exklusiv für ADFC-Mitglieder wurde die Versicherung „BIKE-ASS“ entwickelt.

ADFC-Mitglieder erhalten 10% Rabatt, wenn ihr Fahrrad mit einem guten Schloss versehen und codiert ist. Details siehe

https://www.adfc.de/artikel/das-fahrrad-versichern/

Der ADFC bietet seinen Mitgliedern Fahrrad-Diebstahlversicherungen zu Sonderkonditionen an

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