28.5.2020: Seitlicher Überholabstand in der StVO festgeschrieben

Knappes und schnelles Überholtwerden ist für über 80% der Radfahrenden eine Situation der Angst (forsa, 2017) und führt zu Handlungen, die weitere Probleme nach sich ziehen:  zu dichtes Vorbeifahren an geparkten Autos, mit der Gefahr eines Unfalls durch unachtsam geöffnete Türen, oder regelwidriges Radfahren auf dem Gehweg. Für manche Strecke fehlt einigen gar ganz der Mut, sie mit dem Fahrrad zu befahren, weil sie sich vom Autoverkehr bedroht fühlen. Der ADFC Kreisverband Germersheim fordert 2020 daher zusammen mit den anderen Gliederungen des ADFC deutschlandweit #MehrPlatzFürsRad.

Der seitliche Überholabstand zu Fuß- und Radverkehr steht seit den 1970er Jahren in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Begründung damals stützte sich schon auf die Beobachtung von Überholmanövern, die ohne den Gegenverkehr abzuwarten viel zu schnell und gefährdend knapp ausgeführt wurden. Dies führte zu der Erkenntnis, dass dieses Vergehen durch Regeln in der StVO unterbunden werden muss: „[Es] muss das Gebot ausreichenden Seitenabstandes ausdrücklich aufgestellt werden. … Diese Unsitte soll durch Aufnahme des neuen Satzes 2 entgegengewirkt werden.“ Damit war der „ausreichende“ Seitenabstand beim Überholen in §5 Absatz 4 Satz 2 der StVO angekommen.

Dutzende Urteile von Oberlandesgerichten bis zum Bundesgerichtshof haben in den letzten über vierzig Jahren immer wieder für den „ausreichenden“ seitlichen Mindestabstand Werte zwischen 1,5 – 2,0 m angesetzt und Unterschreitungen als Fehlverhalten verurteilt. Gerichte haben neben dem realen Gefahrenmoment auch die „psychische Wirkung“ des knappen Überholens gewürdigt und mehrfach Abstände gefordert, bei denen sich Radfahrende nicht bedroht fühlen.

Um mit ausreichendem Abstand zu überholen und Radfahrende nicht unnötig zu gefährden oder zu ängstigen, brauchte es also nicht erst eine weitere Reform, die konkret mindestens 1,5m benennt: Ein vollständiger Spurwechsel für den nötigen seitlichen Abstand war auch vorher schon geboten, aber vielleicht musste es endlich in dieser Klarheit in der StVO benannt werden, damit alltägliche Verstöße, sei es aus Fahrlässigkeit oder aus Aggression, effektiv verfolgt werden können und die ursprüngliche Idee der Vorschrift endlich Wirkung entfaltet.

Seit dem 28.4.2020 ist in der StVO der seitliche Überholabstand festgeschrieben:

„Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.“

In engen Straßenzügen ist damit eine an den vorausfahrenden Radverkehr angepasste Geschwindigkeit geboten, bis sich eine regelkonforme Überholgelegenheit ergibt.

22.05.2020, Thema „Verkehrswende“ in der heute-Show

In üblichen ironischen Ton macht sich Oliver Welte über die Verkehrswende, die neue StVO und die aktuelle Verkehrspolitik lustig – mit Recht. Sehenswert!
https://www.youtube.com/watch?v=51x7qE1YMXg

14.05.2020, Neue StVO

Wir wünschen uns in vielen Punkten ein geändertes Verhalten der Autofahrer. Aber auch für die Radfahrer gibt es Verhaltensregeln – nicht zuletzt für die eigene Sicherheit und um nicht andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr zu bringen.
Mit Dank an den ADFC BaWü, er hat diese Zusammenstellung vorgelegt.

30.04.2020, Interview mit Verkehrsrechtler Prof. Dieter Müller zur neuen StVO

Das Interview wurde von der Verkehrswacht Lüneburg geführt. Wir danken Martin Schwanitz von der Verkehrswacht für seine Fragen und Herrn Prof. Müller für seine Ausführungen. Video 10:56 min

https://www.facebook.com/verkehrswacht.lueneburg/videos/261897811656601/

Interview der Verkehrswacht mit dem Rechtsexperten Prof. Dieter Müller

Seit 28.04.2020 gilt die neue StVO

Darin gibt es viele neue Regelungen, auch zahlreiche Verbesserungen für den Radverkehr, z.B. gilt nun ein neuer größerer Überholabstand von
innerorts 1,50 m (außerorts 2,00 m)

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-bundesrat.html

https://www.adfc.de/pressemitteilung/adfc-expertentipps-die-neue-stvo-das-hat-sich-geaendert/

22.04.2020, Fahrrad-Diebstahlversicherung beim ADFC

Gegen abgebrühte Profi-Langfinger hilft manchmal auch das beste Schloss nicht. Ist das Fahrrad wirklich weg, kann eine Fahrradversicherung den Ärger verringern – zumindest in finanzieller Hinsicht.

Die Zahl der Versicherer, die Versicherungen mit einem Schutz vor Fahrraddiebstahl anbieten, ist überschaubar. Der ADFC hat sich mit der Firma Pergande & Pöthe einen seriösen und erfahrenen Partner ins Boot geholt. Exklusiv für ADFC-Mitglieder wurde die Versicherung „BIKE-ASS“ entwickelt.

ADFC-Mitglieder erhalten 10% Rabatt, wenn ihr Fahrrad mit einem guten Schloss versehen und codiert ist. Details siehe

https://www.adfc.de/artikel/das-fahrrad-versichern/

Der ADFC bietet seinen Mitgliedern Fahrrad-Diebstahlversicherungen zu Sonderkonditionen an

12.11.2019: Tipps zum richtigen Klingeln

Diese kleine Video (4:10 min) erläutert, wann, wie und in welchem Abstand man am besten klingeln soll um sich gegenüber Fußgängern und anderen Radlern bemerkbar zu machen. Gute Verständigung untereinander und gegenseitige Rücksichtnahme empfiehlt Thomas Fläschner vom ADFC Saarland.

Video

28.10.2019: Bitte nicht Gegenverkehr blenden

Seit es die wunderbar hellen LED-Scheinwerfer und Rücklichter gibt ist das Radfahren in der Nacht deutlich angenehmer geworden. Aber nur, wenn der Gegenverkehr einen nicht blendet. Dazu muss sein Frontscheinwerfer richtig eingestellt sein. Wie man das macht – siehe Video

Licht am Fahrrad richtig einstellen

27.09.2019: Demo gegen die Sperrung der Hafenstraße in Wörth

Trotz starken Regens ware viele zur Demo vom Aktionsbündnis Hafenstraße gekommen, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen: Es gibt keinen Grund einen Fahrradstreifen auf der Hafenstraße zu verweigern. Mehr als 50 Jahre unfallfreier Betrieb auf der Hafenstraße, immer auch mit Radverkehr, sogar ohne abgetrennten Streifen, sind Beweis genug.

https://www.rheinpfalz.de/lokal/landau/artikel/woerth-demonstranten-fordern-freie-fahrt-fuer-radler/

27.09.2019 Demo und Kundgebung zur Hafenstr. Wörth

Wir wollen ein Zeichen setzen und treffen uns für eine Demo mit Kundgebung am Freitag, den 27.09.2019 von 15 bis 17 Uhr vor dem nördlichen Sperrtor Nähe Verwaltungsgebäude der Contargo GmbH. Wir wehren uns gegen die Sperrung der Hafenstraße. 50 Jahre gabe es hier unfallfreien Verkehr für LKWs und Radfahrer – und jetzt ist das angeblich zu gefährlich.

Ein markierte Aufteilung der breiten Straße zwischen Schienen und Containern wäre leicht möglich – wird aber abgelehnt.

Die Petition läuft noch – aber die ersten 1.300 Unterschriften wurden schon vor einigen Tagen an Ministerpäsidentin Malu Dreyer gesandt.

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