Gezeigt wird im kleinen Video (0:59 min) auch, was mit den erfassten Daten geschieht. Hinweis: Aus Datenschutzgründen werden die aufgezeichneten Strecken am Anfang und Ende gekappt, damit Start und Ziel für Dritte nicht erkennbar sind.
Zu der Radwegeplanung entlang der L545 zwischen Steinfeld und Scheibenhardt wendet sich der ADFC Kreisverband Germersheim mit einem rationalen, wirtschaftlichen, ressourcenschonenden und touristisch äußerst attraktiven Alternativvorschlag an Verkehrsminister Dr. Wissing.
An einer Landesstraße, die zu schmal und unbedeutend ist und „nicht den Charakter einer Landesstraße mit überörtlicher Verbindungsfunktion“ hat, die „insbesondere durch Radfahrer […] stark frequentiert“ ist, zu deren Lasten es „beim Überholen des Öfteren zu gefährlichen Verkehrssituationen“ kommt, was es bei ordnungsgemäß eingehaltenem seitlichen Mindestabstand gar nicht geben dürfte, sollen Fuß- und Radverkehr als Begründung herhalten für Eingriffe in „einen attraktiven, naturnahen Landschaftsraum“ um aus einigen Hektar dieser „Vielfalt, Eigenart und Schönheit“ planierte Verkehrsfläche zu machen, was dann „durch bessere verkehrliche Anbindung des nicht motorisierten Individualverkehrs“ angeblich zu einer „Aufwertung der Erholungsnutzung“ führen soll.
Das Vorhaben scheitert aus Sicht des ADFC Germersheim an seinen inneren Widersprüchen.
Während der LBM, vom Land in diese Zwickmühle gebracht, behaupten muss, dass „der Neubau des vorliegenden Rad- und Gehwegs unbedingt erforderlich“ sei und nur durch „die Wegnahme des fußläufigen und Rad fahrenden Verkehrs von der Fahrbahn der L545 wird die Verkehrssicherheit wesentlich verbessert; sowohl für die Radfahrer und Fußgänger, als auch für den motorisierten Individualverkehr aufgrund wegfallender Überholvorgänge“, würde in Wahrheit das Gegenteil zum Erfolg führen:
Eine weitestgehend autofreie L545!
Mit einer Umwidmung der L545 zur Fahrradstraße kann erreicht werden:
Einhalten des Landesstraßengesetzes
Herstellung der Verkehrssicherheit
kompletter Erhalt des attraktiven, naturnahen Landschaftsraums
Geringste Kosten
Schnellste Umsetzung
Keine Lärmbelastung
Bessere Nutzung der bereits vorhandenen versiegelten Flächen durch
Bündelung des Kraftverkehrs auf der K23
Bündelung und Förderung des Radverkehrs
durchgängige Wegeverbindung für Fuß- und Radverkehr
bessere Erreichbarkeit der öffentlichen Einrichtungen und Freizeitanlagen im Bienwald mit Fuß- und Radverkehr
Bereicherung für touristische Angebote mit nationaler Bekanntheit: Es wäre eine bundesweite Attraktion, wenn eine Landesstraße zur Fahrradstraße wird!
Weniger ist mehr!
Das mit dem Planfeststellungsverfahren erlangte Baurecht ist „von gestern“. Das Vorhaben dann auch wirklich auszuführen, wäre „heute“ ein Fehler.
Es liegt jetzt am Verkehrsministerium sich für eine Lösung für „morgen“ zu entscheiden, die den Bienwald im besten Zustand erhält und Menschen wortwörtlich „sinnvoll“ erfahren statt schlicht durchfahren lässt:
Eine Straße für Fahrräder statt einen Radweg für Autos!
Wie die Vision einer Fahrradstraße durch den Bienwald aussieht, stellt der ADFC Germersheim in einer fiktiven Nachricht aus der nahen Zukunft mit Details und Antworten auf die Fragen der Gegenwart vor (Vorschaubild mit Link zum mehrseitigen PDF):
Wir treffen uns virtuell und digital verbunden zum Monatstreffen am 2. Mittwoch im Monat am Mittwoch, 9.3.2022 ab 19 Uhr. Zugangsinformationen bitte nachfragen unter:
Alle Mitglieder und Interessierte sind herzlich willkommen!
Der ADFC Germersheim und der ADFC Landesverband Rheinland-Pfalz trauern um ihr Vorstandsmitglied Jürgen Strantz, der im Februar 2021 bei einem tragischen Unfall ums Leben gekommen ist. Unsere Gedanken sind bei seiner Frau und seinen Angehörigen.
Radfahren und an Fahrrädern zu schrauben, sie zu reparieren und umzubauen, das war Jürgens Leidenschaft. Mehr als ein Dutzend Fahrräder füllten seine Garage, das Auto seiner Frau musste draußen stehen.
Seit 2016 war er auch zusammen mit anderen in der „Wirkstatt“ tätig, einer Fahrradwerkstatt im Germersheimer Bahnhof, wo von Ehrenamtlichen gebrauchte Räder für Bedürftige aufgearbeitet werden.
Er war zertifizierter ADFC-Tourenleiter und MTB-Guide, hat noch im Sommer 2019 MTB-Touren mit Jugendlichen aus Speyer geleitet. An der Germersheimer Hochschule hat er mehrmals Schrauber-Kurse für Student*innen veranstaltet. Jahrelang hat er den ADFC-Infostand auf der Germersheimer Spezialradmesse SPEZI federführend organisiert.
Jürgen Strantz war seit 2010 im Vorstand des ADFC Kreisverbandes Germersheim aktiv und seit zwei Jahren auch im Vorstand des ADFC Landesverbandes Rheinland-Pfalz.
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kreis Germersheim, der seit 2020 Fördermitglied im ADFC Germersheim ist, wurde eine kostenlose Prüfung der Fahrradbeleuchtung für die Mitarbeiter der Kreisverwaltung angeboten. Das war corona-bedingt nur im Viertelstundentakt und mit Schutzmaske möglich. Personalleiter Ralph Lehr bedankte sich bei Erhardt Vortanz vom ADFC mit einem Präsent.
Geprüft wurden an den Fahrrädern der Mitarbeiter alle Leuchten und Reflektoren, die für ein verkehrsicheres Fahrrad gesetzlich vorschrieben sind. Alle Beteiligten erhielten einen Prüfbericht.
Geschrieben von germersheim am September 18th, 2020
Für die geplante Umgestaltung der Straße „An der Hochschule“ hat der ADFC Germersheim eine gutachterliche Stellungnahme anfertigen lassen.
Darin begrüßt Peter Gwiasda vom Planungsbüro VIA eG Köln grundsätzlich die geplante Umgestaltung sowie den Minikreisel mit der Zeppelinstraße und Orffstraße und erwartet durch den Umbau mehr Verkehrssicherheit.
Deutliche Probleme sieht er aber bei den bestehenden Radwegen mit Gegenverkehr in der Innenstadt von Germersheim. Nach Ansicht des Gutachters sind Zweirichtungsradwege innerorts gleich mehrfach falsch und gefährlich: unzulässig nach den Verwaltungsvorschriften zur StVO, unsicher nach Erkenntnissen der Unfallforschung und ungeeignet nach den geltenden Regelwerken zu Stadtstraßen und Radverkehr. Er schlägt vor, das gesamte Radverkehrskonzept in der Kernstadt zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Konkret empfiehlt er aus Gründen der Verkehrssicherheit Radverkehr auf der Fahrbahn durch den geplanten Minikreisverkehr zu führen, die Überleitungen in den einmündenden Straßen anzupassen und Fußgängerfurten mit Zebrastreifen auszuführen. Generell empfiehlt der Gutachter für die Innenstadt eine Prüfung aller Zweirichtungsradwege und aller Verkehrszeichen, die Radverkehr als Gegenverkehr führen. Weitere Empfehlungen sind der Umbau in Wegführungen ohne Gegenverkehr, bessere und barrierefreie Gehwege und eine Ausweitung von Tempo 30 in der Innenstadt.
Zur Person des Gutachters: Peter Gwiasda ist Mitgründer des Planungsbüros VIA eG Köln und leitet in der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) den Arbeitskreis „Radverkehr“, der die Erstellung und Fortschreibung der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) verantwortet. Die ERA bilden deutschlandweit, als anerkannter Stand der Technik, die Grundlage für Planung und Entwurf von Radverkehrsanlagen. Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) verweist zu § 2 StVO für die Gestaltung von Radverkehrsanlagen auf die aktuelle ERA, derzeit die ERA 2010.
Knappes und schnelles Überholtwerden ist für über 80% der Radfahrenden eine Situation der Angst (forsa, 2017) und führt zu Handlungen, die weitere Probleme nach sich ziehen: zu dichtes Vorbeifahren an geparkten Autos, mit der Gefahr eines Unfalls durch unachtsam geöffnete Türen, oder regelwidriges Radfahren auf dem Gehweg. Für manche Strecke fehlt einigen gar ganz der Mut, sie mit dem Fahrrad zu befahren, weil sie sich vom Autoverkehr bedroht fühlen. Der ADFC Kreisverband Germersheim fordert 2020 daher zusammen mit den anderen Gliederungen des ADFC deutschlandweit #MehrPlatzFürsRad.
Der seitliche Überholabstand zu Fuß- und Radverkehr steht seit den 1970er Jahren in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Begründung damals stützte sich schon auf die Beobachtung von Überholmanövern, die ohne den Gegenverkehr abzuwarten viel zu schnell und gefährdend knapp ausgeführt wurden. Dies führte zu der Erkenntnis, dass dieses Vergehen durch Regeln in der StVO unterbunden werden muss: „[Es] muss das Gebot ausreichenden Seitenabstandes ausdrücklich aufgestellt werden. … Diese Unsitte soll durch Aufnahme des neuen Satzes 2 entgegengewirkt werden.“ Damit war der „ausreichende“ Seitenabstand beim Überholen in §5 Absatz 4 Satz 2 der StVO angekommen.
Dutzende Urteile von Oberlandesgerichten bis zum Bundesgerichtshof haben in den letzten über vierzig Jahren immer wieder für den „ausreichenden“ seitlichen Mindestabstand Werte zwischen 1,5 – 2,0 m angesetzt und Unterschreitungen als Fehlverhalten verurteilt. Gerichte haben neben dem realen Gefahrenmoment auch die „psychische Wirkung“ des knappen Überholens gewürdigt und mehrfach Abstände gefordert, bei denen sich Radfahrende nicht bedroht fühlen.
Um mit ausreichendem Abstand zu überholen und Radfahrende nicht unnötig zu gefährden oder zu ängstigen, brauchte es also nicht erst eine weitere Reform, die konkret mindestens 1,5m benennt: Ein vollständiger Spurwechsel für den nötigen seitlichen Abstand war auch vorher schon geboten, aber vielleicht musste es endlich in dieser Klarheit in der StVO benannt werden, damit alltägliche Verstöße, sei es aus Fahrlässigkeit oder aus Aggression, effektiv verfolgt werden können und die ursprüngliche Idee der Vorschrift endlich Wirkung entfaltet.
Seit dem 28.4.2020 ist in der StVO der seitliche Überholabstand festgeschrieben:
„Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.“
In engen Straßenzügen ist damit eine an den vorausfahrenden Radverkehr angepasste Geschwindigkeit geboten, bis sich eine regelkonforme Überholgelegenheit ergibt.
In üblichen ironischen Ton macht sich Oliver Welte über die Verkehrswende, die neue StVO und die aktuelle Verkehrspolitik lustig – mit Recht. Sehenswert! https://www.youtube.com/watch?v=51x7qE1YMXg
Wir wünschen uns in vielen Punkten ein geändertes Verhalten der Autofahrer. Aber auch für die Radfahrer gibt es Verhaltensregeln – nicht zuletzt für die eigene Sicherheit und um nicht andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr zu bringen. Mit Dank an den ADFC BaWü, er hat diese Zusammenstellung vorgelegt.
Das Interview wurde von der Verkehrswacht Lüneburg geführt. Wir danken Martin Schwanitz von der Verkehrswacht für seine Fragen und Herrn Prof. Müller für seine Ausführungen. Video 10:56 min